Brandschutzhelferausbildung

Wir fangen mal mit dem üblichen Text zur Brandschutzhelferausbildung an. Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Nachzulesen im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Wenn Sie also eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden lassen, so erlangen Sie gegenüber den Berufsgenossenschaften Rechtssicherheit.

Aber wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie denn nun eigentlich? Eigentlich ganz klar und theoretisch ist es einfach. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wird das beschrieben, mind. 5 % der Beschäftigten sind zum Brandschutzhelfer auszubilden und das wird auch gerne zugrunde gelegt, aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn Schichtdienst, Urlaub, Fortbildung, also alle Arten von Abwesenheiten und das Gefährdungspotential im Unternehmen sind zu berücksichtigen. Und es steht auch dort, dass eine angemessene Anzahl der Beschäftigten zum Brandschutzhelfer auszubilden ist. Doch was heißt denn jetzt angemessen? Also wirklich schlauer sind wir jetzt immer noch nicht. ABER generell ist es auf jeden Fall besser eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer ausbilden als zu wenige oder überhaupt keine. Bedenken Sie, es geht um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens und nein, ich will hier nicht mit dem moralischen Zeigefinger auf Sie zeigen oder Panik verbreiten.

Und die Rechtssicherheit ist ein Punkt und ein anderer Punkt wäre, sie haben ordnungsgemäß die Feuerlöscher aufgehängt, aber Ihre Mitarbeiter wissen weder wo die Feuerlöscher hängen und schon mal gar nicht wie sie bedient werden müssen/sollten. Also wäre es doch mal eine Überlegung wert, die Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen, oder? Und vielleicht macht es auch Sinn mal den Mitarbeitern zu erklären, warum eine Rauch-/Brandschutztür keinesfalls verkeilt werden darf.

Wie läuft bei uns eine Schulung ab?

1.) Wir kommen zu Ihnen, d. h. dadurch geringe Ausfallzeiten und kein Reiseaufwand notwendig
2.) Dauer der Schulung ca. 3–4 Stunden je nach Anzahl und inwieweit wir das Interesse und die Neugier Ihrer Mitarbeiter wecken können. Wir leiern keine monotonen und langweiligen Standard-Vorträge runter, sondern wollen und wünschen uns Diskussionen und Fragen.
3.) Ein ruhiger Raum wäre von Vorteil, aber wir halten den Vortrag auch in der Werkstatt oder der Halle und bringen das notwendige Equipment bei Bedarf mit.
4.) Für das praktische Training benötigen wir eine freie Fläche im nicht-öffentlichen Raum, wir müssen möglichst nah mit unserem Fahrzeug an die „Freifläche“ kommen, auch ein Wasser- und Stromanschluss ist erforderlich, um unsere Feuerlöscher befüllen zu können.

Sie haben noch Fragen zum Ablauf? Rufen Sie einfach an, wir sind flexibel und arbeiten lösungsorientiert und nicht problemorientiert.

Ach, fast hätten wir es vergessen, für die praktische Feuerlöschübung empfehlen wir, dass Ihre Mitarbeiter Kleidung tragen, die der Witterung angepasst ist und festes Schuhwerk wäre auch von Vorteil. Die Ausbildung wird natürlich gemäß DGUV I 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ durchgeführt.

Am Ende der Ausbildung erhalten die Absolventen (m/w/d) dann eine Teilnahmebestätigung von uns, die den rechtlichen Anforderungen entspricht.